Online-Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung und einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr können Sie unseren Online-Service in Anspruch nehmen.
In drei Schritten zu Ihrer Online-Scheidung:
- Zunächst füllen Sie unseren Fragebogen zur Online-Scheidung (PDF) aus und senden uns diesen entweder per Post oder E-Mail.
- Sobald wir den Fragebogen erhalten haben, erstellen wir innerhalb der nächsten zwei Werktage Ihren Scheidungsantrag im Entwurf und übersenden Ihnen diesen zur Durchsicht zusammen mit einer Aufstellung der zu erwartenden Kosten sowie des Vollmachtsformulars.
Diese Dienstleistung ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. - Sollten Sie sich entscheiden, uns mit Ihrem Scheidungsverfahren zu beauftragen, übersenden Sie uns das unterschriebene Vollmachtsformular sowie eine beglaubigte Fotokopie Ihrer Heiratsurkunde.
Wir reichen sodann den Scheidungsantrag umgehend, in der Regel noch am selben Tag, beim zuständigen Familiengericht für Sie ein.
Ihre Vorteile einer Online-Scheidung bei uns:
Ihr Scheidungsverfahren und die damit zusammenhängende Korrespondenz werden schnell und einfach abgewickelt und Sie werden trotzdem kompetent von Fachanwälten vertreten, die langjährig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig sind.
Sollten Sie den Wunsch nach einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch haben, ist dies selbstverständlich jederzeit nach Terminvereinbarung - ohne Mehrkosten - möglich.
Wir nehmen den Scheidungstermin in einem Umkreis von 100 km um Wiesloch mit Ihnen persönlich gemeinsam wahr. Sollte die Scheidung an einem weiter entfernten Gerichtsort sein, werden wir einen kompetenten Rechtsanwalt vor Ort mit der Terminswahrnehmung beauftragen.
Sollte es wider Erwarten zu Streitigkeiten kommen, beraten und vertreten wir Sie auch hinsichtlich eventueller Folgesachen, wie Unterhalt, Vermögensausgleich und Sorgerecht.
Dies sollten Sie über ein Scheidungsverfahren wissen:
Für die Einreichung des Scheidungsantrags bedarf es der Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Wenn der andere Ehegatte der Scheidung lediglich zustimmen möchte, braucht er hierfür keinen Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung können daher erhebliche Kosten gespart werden.
Voraussetzung einer jeden Ehescheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Dies ist unwiderlegbar der Fall, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide geschieden werden möchten oder aber die Ehegatten drei Jahre getrennt leben.
Das Familiengericht hat anlässlich der Ehescheidung über den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (Renten) zu entscheiden, sog. Versorgungsausgleich. Bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich jedoch nur dann statt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Sie können die Durchführung des Versorgungsausgleichs auch vorab durch notarielle Vereinbarung ausschließen. Dies beschleunigt Ihr Scheidungsverfahren und reduziert die anfallenden Kosten. Wir beraten Sie hier gern.
Sie und Ihr Ehegatte müssen zum Scheidungstermin persönlich erscheinen.
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Scheidungskosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, können wir für Sie die staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, sofern Ihre Einkünfte sowie Ihr Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen. Wir klären Sie hierzu gerne auf. Sprechen Sie uns an.
Rechtsanwälte
Heidemarie Loger-Flöthmann
Rechtsanwältin undzertifizierte Mediatorin
Jessica Schwarz
Rechtsanwältin undFachanwältin für Familienrecht